Kursbestimmung von Rentenpapieren
Bei verzinslichen Wertpapieren bestimmt sich der Kurs durch Angebot & Nachfrage, welche sich aus dem Verhältnis zwischen Nominalzins und aktuellem Marktzins ergeben. Angebot und Nachfrage werden dabei beeinflusst von der Restlaufzeit des Papiers und der Bonität des Kreditnehmers/Emittenten.
Der Kaufpreis (gegebenenfalls inklusive Stückzinsen) entspricht dabei den auf den Kaufzeitpunkt abgezinsten Zahlungen (Zinszahlungen + Rückzahlung).
K = z1/(1+p%) + z2/(1+p%)^2+..+zn/(1+p%) ^n+ R/(1+p%)^n
Dabei ist p der erwartete Marktzins, K der Kaufpreis, z die Zahlung in einer bestimmten Periode und R die Rückzahlung.
Stückzinsen
Eine Anleihe verkörpert neben dem Anspruch auf eine Rückzahlung oft auch einen bestimmten Zinsanspruch. Wird eine Anleihe vor Fälligkeit gehandelt, steht dem Anleger jeweils der Zins für die Tage zu an welchen er in Besitz der Anleihe war.
Beim Verkauf von verzinslichen Rentenpapieren hat der Verkäufer einen Anspruch auf die Zinsen bis einschließlich dem Tag vor Erfüllung. Die anteiligen Zinsen werden dabei als Stückzinsen bezeichnet – diese werden vom Käufer zusätzlich zum Kurswert gezahlt, während der Verkäufer diese zusätzlich zum Verkaufswert erhält.
Die Stückzinsberechnung erfolgt dabei bis zur Stückzinsvaluta, einen Tag vor der Valuta des Handelsgeschäfts.
Ausmachender Betrag
Der ausmachende Betrag beim Kauf eines Rentenpapiers setzt sich zusammen aus dem Kurswert und dem Stückzinsbetrag.
Gebühren
Gebühren beim Kauf (Provision/Courtage)errechnen sich jeweils auf den Kurswert