Dividenden - Erträge von Aktien

Dividenden verkörpern die Beteiligung der Eigentümer am Unternehmensgewinn einer Gesellschaft. Dieses Recht auf eine Beteiligung am Bilanzgewinn ist geregelt in §58 AktG.

Als Teil des Nachsteuergewinns entscheidet über die Verwendung die Hauptversammlung (HV). So wird für gewöhnlich nur ein Teil des Gewinns ausgeschüttet während der restliche Teil als Rücklage oder für Investitionen im Unternehmen verbleibt. Die Ausschüttung der Dividenden erfolgt jeweils am ersten Börsentag nach der Hauptversammlung. An diesem Tag – dem Ex-Tag – werden die Aktien ex Dividende gehandelt. Dabei entspricht der Dividendenabschlag in der Regel dem Betrag der gezahlten Dividende. Die Gutschrift an die Inhaber erfolgt dabei zum Tagesende des HV-Termins, also Ex-Tag minus 1.

In Deutschland erfolgen die meisten Dividendenausschüttungen auf jährlicher Basis, mit der Hochsaison von Februar bis Mai. Teilweise erfolgen auch quartalsweise Dividendenzahlungen - dies ist insbesondere in den angelsächsischen gebieten wie den USA Standard. Da die Ausschüttung an das Stattfinden einer Hauptversammlung mit Beschlussfassung geknüpft ist der jeweilige Dividendentermin nicht jährlich fix sondern kann je nach Gegebenheiten auch verschoben werden.

Dividendenerträge sind grundsätzlich steuerpflichtig und unterliegen der Abgeltungssteuer zum Zahlungszeitpunkt. Ein vorhandener Freistellungsauftrag findet auf die Erträge Anwendung.