Aktienarten

Aktien lassen sich nach verschiedenen Kriterien klassifizieren. Die Norm sind dabei Stammaktien in Form von nennwertlosen Inhaberaktien.

Stückaktien

Mit dem Erwerb einer Stückaktie ist der Aktionär zu einem Bruchteil am Grundkapital der AG beteiligt. Die Gesamtzahl der ausgegebenen Aktien ist in der Satzung des Unternehmens festgelegt. Durch Division des Grundkapitals durch die Anzahl der ausgegebenen Aktien kann man den rechnerischen Nennwert einer Stückaktie ermitteln.

Nennwertlose Stückaktien sind seit 1998 in Deutschland zulässig und stellen heutzutage die geläufigste Form der Aktien dar.

Nennwertaktien

Im Gegensatz zu Stückaktien erfolgt die Ausgabe von Nennwertaktien mit Angabe eines festen Wertes am Grundkapital der Aktiengesellschaft. Dieser muss dabei mindestens 1 Euro betragen. Seit dem Übergang zu Stückaktien, sind Nennwertaktien nur noch selten vorzufinden.

Stammaktien

Stammaktien sind quasi die Grundform der Aktie. Sie verkörpern alle laut Aktiengesetz (AktG) vorgesehenen Rechte der Aktionäre in vollem Umfang.

Vorzugsaktien

Vorzugsaktien gewähren dem Aktionär in der Regel bestimmte Vorrechte. Dies kann eine im Verhältnis zu regulären Stammaktien höhere/bevorzugte Dividende sein oder auch Vorrechte im Falle einer Liquidation des Unternehmens.

Im Gegenzug dazu verzichtet man in der Regel auf das Stimmrecht im Rahmen einer Hauptversammlung. Man spricht hier von relativen Vorzugsaktien.

Inhaberaktien

Bei Inhaberaktien ist der Inhaber auch der Rechtinhaber aus dieser. Die Übertragung erfolgt dabei formlos durch Einigung und Übergabe.

Namensaktien

Namensaktien werden explizit auf den Namen des Aktionärs ausgestellt. Die einzelnen Aktionäre werden dabei namentlich im Aktienregister der AG verzeichnet. Die Übertragung von Namensaktien ist rechtlich nur durch Indossament möglich. Was im Falle von effektiven Stücken einen zusätzlichen Schritt erfordert, ist dank Sammelverwahrung genauso unkompliziert wie bei regulären Inhaberaktien.

Vinkulierte Namenaktien

Eine Sonderform bilden die vinkulierten Namensaktien. Deren Ausstattung grundsätzlich dem der Namenaktien entspricht, allerdings muss die Aktiengesellschaft einer Übertragung der Anteile zustimmen. Dies dient der Beeinflussung der Anlegerstruktur. In der Regel behindert dies nicht die Übertragung unter Kleinanlegern, eine feindliche Übernahme kann vom Unternehmen jedoch so verhindert werden.

Junge Aktien

Als junge Aktien bezeichnet man die im Rahmen einer Kapitalerhöhung ausgegebenen neuen Aktien. Zu Beginn werden diese meist mit einem Abschlag gehandelt, da sie nur anteilig an der Dividendenzahlung beteiligt sind. Sie behalten den Status bis sie die volle Dividendenberechtigung erreicht haben.

Alte Aktien

Im Gegensatz zu den jungen Aktien bezeichnet man die bereits vor der Kapitalerhöhung ausgegebenen Aktien als alte Aktien. Damit diese ihren Anteil am Grundkapital der Gesellschaft wahren können, werden die Altaktionäre in der Regel beim Bezug von neuen Aktien bevorzugt und erhalten hierfür anteilige Bezugsrechte.