Anlageformen - Aktien - Miteigentum am Unternehmen

Aktien verbriefen als Urkunden ihrem Inhaber einen Anteil am Grundkapital einer Aktiengesellschaft sowie verschiedene Rechte. Ein Aktionär wird durch den Aktienkauf Teilhaber bzw. Miteigentümer am Vermögen einer AG. Damit handelt sich auch um Risikopapiere, da Aktieninhaber auch an den Verlusten der Gesellschaft beteiligt sind.
Im Gegensatz zu Anleihen gibt es keine Verzinsung und keinen Anspruch auf Rückzahlung des eingesetzten Kapitals. Die Rentabilität einer Aktie, welche sich aus Kursgewinnen und Dividendenausschüttungen ergibt, ist nicht garantiert und ist unter anderem abhängig von den Zielen des Anlegers.
Durch die Beteiligung an Unternehmen bieten Aktien, die langfristig Gewinne erwirtschaften, jedoch einen gewissen Schutz vor einer Geldentwertung.