Grundlagen Aktien

Die Ausgabe von Aktien dient Unternehmen der Beschaffung von Eigenkapital. Aktien verkörpern ein Miteigentum an dem entsprechenden Unternehmen und einen Anspruch auf Dividenden soweit diese vom Unternehmen erwirtschaftet wurden. Ein direkter Rückzahlungsanspruch besteht nicht. Als Aktienkäufer wird man Miteigentümer an einer AG. Das aus dem Erwerb resultierende Recht wird durch das ausgegebene Wertpapier verbrieft.

Nach der initialen Ausgabe der Aktien (IPO), dienen diese vornehmlich als Investitions- und Spekulationsobjekt. Das Unternehmen erhält dadurch, mit Ausnahme bestimmter Kapitalmaßnahmen (wie Aktienrückkauf, Kapitalerhöhungen,..), kein zusätzliches Eigenkapital.

Aktienausgabe

Die Ausgabe von Aktien kann als Nennbetrag- oder Stückaktien erfolgen, wobei seit der Euroumstellung vorwiegend Stückaktien begeben wurden. Nennbetragsaktien müssen mindestens auf 1 Euro lauten. Stückaktien hingegen verkörpern keinen spezifischen Nennbetrag am Grundkapital sondern sind anteilig im gleichen Umfang am Grundkapital beteiligt.

Die Ausgabe von Aktien darf nicht unter dem Nennwert erfolgen. Oftmals erfolgt die Ausgabe mit einem Aufgeld (Agio) über dem Nennwert. Während der Nennwert in das gezeichnete Kapital fließt, wird das Agio in der Buchhaltung der Kapitalrücklage zugeschrieben.

Zusätzlich zur Kapitalrücklage bilden Aktiengesellschaften eine Gewinnrücklage. Diese setzt sich zusammen aus einer gesetzlichen Gewinnrücklage (§150 AktG), in welche jährlich 5% vom Reingewinn eingestellt werden bis sie mind. 10% des Grundkapitals erreicht haben, und eine freie Gewinnrücklage (§58 AktG), in welche maximal die Hälfte des Reingewinns eingestellt werden kann.