Girokonto - Das Konto für bargeldlose Zahlungen

Heutzutage ist ein Girokonto zum normalen Leben unerlässlich – sei es für den Gehaltseingang oder auch die Zahlungen für laufende Kosten wie Miete und Strom, die Nutzung als Referenzkonto zur Geldanlage oder die Verrechnung von Kartenzahlungen.

Das Girokonto ist dabei ein sogenanntes Kontokorrentkonto, ein laufendes Konto für Sichteinlagen, welches von einem Kreditinstitut für die Bankkunden zur Ausführung von bargeldlosen Zahlungen und zur Erbringung von anderen Bankdienstleistungen geführt wird. Dabei werden Ein- und Auszahlungen auf dem Konto verbucht und diese gegeneinander verrechnet. Die Verbuchung auf einem Girokonto erfolgt dabei grundsätzlich tagaktuell und Verfügungen über vorhandene Guthaben oder eingeräumte Kreditrahmen, wie einem Dispokredit, sind jederzeit möglich.

Das Angebot der einzelnen Kreditinstitute und Finanzdienstleister ist dabei sehr unterschiedlich ausgelegt. Während einige Banken monatliche Gebühren oder Gebühren einzelne Transaktionen berechnen, bieten andere Banken auch ein kostenloses Girokonto an. Die kostenlosen Konten sind dabei am ehesten als reine Online-Konten von Online-Banken anzutreffen. Teilweise werden auch für Jüngere kostenlose Alternativen für die ersten Bankgeschäfte offeriert. Neben den Gebühren unterscheiden sich die Konten auch in der Zinsgestaltung für Überziehungen und der Verzinsung von Guthaben. Im Girokontovergleich finden Sie einen Vergleich, um das passende Konto für die eigenen Bedürfnisse zu finden.

Rechtlich handelt es sich beim Girokonto um eine unregelmäßige Verfahrung. Dies bedeutet, dass Eigentum und Besitz an dem hinterlegten Bargeld an das Kreditinstitut übergeht und der Kontoinhaber im Gegenzug einen Herausgabeanspruch erhält. Dieser Herausgabeanspruch bezieht sich jedoch nicht auf spezielle Geldscheine, die man eingezahlt hat, sondern auf Zahlungsmittel in gleichem Wert und in gleicher Währung. Im Falle einer Insolvenz des Kreditinstituts bedeutet dies jedoch auch, dass man seine Einlagen gegebenenfalls nur anteilig erhält, wenn das Guthaben die Einlagensicherung übersteigt.