Die Einrichtung eines Kontos durch den Abschluß eines Kontovertrages ist eine unabdingbare Voraussetzung für  die Geschäftsbeziehung zwischen Kunde und Bank.

Vorteile der Kontoverbindung für den Kunden:

Der Kontovertrag ist ein entgeltlicher Geschäftsbesorgungsvertrag lt. §675 BGB. Daraus ergeben sich Rechte und Pflichten für beide Vertragspartner.

Folgende Pflichten ergeben sich hieraus für den Kunden:

Die Geschäftbeziehung zwischen Kunde und Bank erstreckt sich jedoch nicht nur auf den Abschluss und die Erfüllung einzelner Geschäfte, vielmehr besteht zwischen Kunde und Bank ein Vertrauensverhältnis.

 

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