Die Einrichtung eines Kontos durch den Abschluß eines Kontovertrages ist eine unabdingbare Voraussetzung für die Geschäftsbeziehung zwischen Kunde und Bank.
Vorteile der Kontoverbindung für den Kunden:
Verminderung der Bargeldhaltung und dadurch bedingt Schutz gegen Verlust und Diebstahl
Teilnahme am bargeldlosen Zahlungsverkehr
Zinsbringende Geldanlage (abhängig von der Art der Kontoverbindung)
Option zur Inanspruchnahme weiterer Leistungen (u.a. Kreditverträge, Kreditkarte, Wertpapiererwerb, Anlgeberatung)
Der Kontovertrag ist ein entgeltlicher Geschäftsbesorgungsvertrag lt. §675 BGB. Daraus ergeben sich Rechte und Pflichten für beide Vertragspartner.
Folgende Pflichten ergeben sich hieraus für den Kunden:
Auf Nachfrage des Kreditinstituts sind vollständige und wahrheitsgemäße Angaben über die persönlichen Verhältnisse zu erteilen.
Die erstellten Bankunterlagen – beispielsweise Kontoauszüge und Jahresbescheinigungen - sind sorgfältig zu prüfen und eventuelle Unstimmigkeiten unverzüglich dem Kreditinstitut mitzuteilen.
Aufträge an die Bank sind eindeutig und vollständig zu erteilen, damit diese korrekt ausgeführt werden können.
Die Geschäftbeziehung zwischen Kunde und Bank erstreckt sich jedoch nicht nur auf den Abschluss und die Erfüllung einzelner Geschäfte, vielmehr besteht zwischen Kunde und Bank ein Vertrauensverhältnis.
