Wertpapier

Ein Wertpapier ist eine Urkunde, welche ein Recht verbrieft. Hierbei handelt es sich grundsätzlich um Vermögenswerte in Form unterschiedlicher Rechte. Zur Ausübung des Rechts ist der Besitz des Papiers erforderlich - "Das Recht aus dem Papier folgt dem Recht am Papier".

Gemäß dem KWG (Kreditwesengesetz) § 1 sind Wertpapiere, auch wenn keine Urkunden ausgestellt sind:



Grundsätzlich können Urkunden können verschiedene Funktionen aufweisen:

Beweisurkunden

Legitimationsurkunden

Wertpapiere

Einteilung der Wertpapiere nach der Art des verbrieften Rechts

Rechtlich dient ein Depot der Sicherung des Herausgabeanspruches des Kunden an die ihm gehörenden Wertpapiere. Banken verwalten die Papiere nur für den Kunden, im Falle einer Insolvenz der Bank, können die Papiere jedoch direkt an den Kunden herausgegeben werden.

Rechtliche Grundlagen

Forderungspapiere

Sachenrechtliche Wertpapiere

Mitgliedspapiere

 

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