Wertpapier
Ein Wertpapier ist eine Urkunde, welche ein Recht verbrieft. Hierbei handelt es sich grundsätzlich um Vermögenswerte in Form unterschiedlicher Rechte. Zur Ausübung des Rechts ist der Besitz des Papiers erforderlich - "Das Recht aus dem Papier folgt dem Recht am Papier".
Gemäß dem KWG (Kreditwesengesetz) § 1 sind Wertpapiere, auch wenn keine Urkunden ausgestellt sind:
- Aktien
- Zertifikate, die Aktien vertreten
- Schuldverschreibungen
- Anteilsscheine welcher von einer Kapitalanlagegesellschaft (KAG) oder einer ausländischen Investmentgesellschaft ausgegeben werden (Fonds)
- Genußscheine
- Optionsscheine
- andere Wertpapiere, die mit Aktien oder Schuldverschreibungen vergleichbar sind und an einem Markt gehandelt werden können
Grundsätzlich können Urkunden können verschiedene Funktionen aufweisen:
Beweisurkunden
- Erleichtern dem Inhaber die Beweisbarkeit des ihm zustehende Rechtsanspruchs
- Beispiele:
Schuldschein (§371 BGB), Bürgschaftsurkunde, GmbH-Anteilsschein, Testament, notarieller Kaufvertrag
Legitimationsurkunden
- Berechtigen den gutgläubigen Schuldner mit schuldberfreiender Wirkung an den Inhaber der Urkunde zu leisten
- Eine Nachprüfung der Berechtigung ist nicht notwendig.
- Beispiele:
Gepäckschein (§29 EVO), Quittung (§370 BGB), Garderobenmarke
Wertpapiere
- Verkörpern ein Vermögensrecht
- Der Verpflichtete muss nur bei Vorlage der Urkunde leisten. (Vorlegungspapier)
- Der Schuldner hat einen Anspruch auf Aushändigung der Urkunde und kann die Leistung bis dahin verweigern. (Einlösungspapier)
- Recht und Urkunde bilden eine Einheit.
- Beispiele:
Scheck, Grundschuldbrief, Aktie, Schuldverschreibung, Konnossement
Einteilung der Wertpapiere nach der Art des verbrieften Rechts
Rechtlich dient ein Depot der Sicherung des Herausgabeanspruches des Kunden an die ihm gehörenden Wertpapiere. Banken verwalten die Papiere nur für den Kunden, im Falle einer Insolvenz der Bank, können die Papiere jedoch direkt an den Kunden herausgegeben werden.
Rechtliche Grundlagen
Forderungspapiere
- verbriefen Geld- oder Warenforderungen
- Beispiele:
Schuldverschreibung, Scheck, Sparbrief, Sparkassenbuch, Wechsel, Lagerschein, Konnossement
Sachenrechtliche Wertpapiere
- verbriefen Ansprüche auf Herausgabe einer Sache (Traditionspapiere)
Beispiel: Ladeschein - verbriefen dingliche Rechte
Beispiele:
Hypothekenbrief, Grundschuldbrief, Investmentzertifikat
Mitgliedspapiere
- verbriefen Teilhaberrechte an einem Unternehmen
- Beispiel: Aktie
