Der Kreditvertrag
Nach einem Kreditgespräch erhält der Kunde im Fall einer positiven Entscheidung ein individuelles Kreditangebot. Will er dieses annehmen, setzt die Bank einen Kreditvertrag auf, welcher von beiden Vertragspartnern (Kreditnehmer und Kreditgeber) unterzeichnet werden muss.
Der Kreditvertrag kommt somit wie andere Verträge durch zwei gegeneinander gerichtete Willenserklärungen zustande (Angebot & Annahme). Er bedarf der Schriftform.
Gemäß §§ 491-498 BGB (für Verbraucherdarlehen) müssen folgende Inhalte im Kreditvertrag angegeben sein:
- Nettodarlehensbetrag, gegebenenfalls die Höchstgrenze des Kredites bei einem Rahmenkredit
- der Gesamtbetrag der vom Darlehensnehmer zu entrichtenden Teilzahlungen
(Tilgung, Zinsen und sonstige Kosten), wenn dieser bei Vertragsabschluss
feststeht
Bei veränderlichen Bedingungen, der Gesamtbetrag auf Grundlage der bei Kreditabschluss maßgeblichen Darlehensbedingungen.
Dieser Punkt ist nicht relevant bei Rahmenkrediten, bei denen die Inanspruchnahme des Kredits zu einer Höchstgrenze freigestellt ist. - Art & Weise der Rückzahlung bzw. eine Regelung zur Vertragsbeendigung (Ratenhöhe und Laufzeit)
- Zinssatz und alle sonstigen Kosten im Zusammenhang mit dem Kredit (soweit die Höhe bekannt ist, sind dise im Einzelnen aufzuführen)
- effektiver Jahreszins bzw.bei variablen Zinssätzen der anfängliche effektive Jahreszins
- Bedingungen für die Änderung preisbestimmender Faktoren
- Kosten einer Restschuld- oder sonstigen Versicherung, welche im Zusammenhang mit dem Kredit abgeschlossen wird
- zu bestellende Sicherheiten
- Hinweis auf die Widerrufsbelehrung (2wöchiges Kündigungsrecht des Kreditnehmers)
- Kündigungsmöglichkeiten
Zusätzlich verlangen die Banken grundsätzlich, dass der Kreditnehmer die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Bank anerkennt. Dies geschieht durch einen ausdrücklichen Hinweis im Kreditvertrag und das Einverständnis des Kunden durch seine Unterschrift auf dem Vertrag.
Überziehungskredit / Dispokredit
Abweichend hiervon sind dem Kreditnehmer bei einem Überziehungskredit, bei welchem von der Bank das Recht zur Überziehung des laufenden Kontos eingeräumt wird und außer den Zinsen keine weiteren Kosten anfallen (Dispo-Kredit), folgende Punkte mitzuteilen:
- Höchstgrenze des Dispokredits
- den aktuell geltenden Jahreszins zum Zeitpunkt der Unterrichtung
- die Bedingungen für die Änderung des Zinssatzes
- Regelungen zur Vertragsbeendigung
Im Falle des Überziehungskredits muss des Kreditgeber die Inanspruchnahme nur
schriftlich - spätestens nach der ersten Inanspruchnahme - bestätigen. Während
der Inanspruchnahme ist die Bank zudem verpflichtet den Kreditnehmer über jede
Änderung des Jahreszinses zu informieren.
Für einen Dispokredit bedarf es
keiner Unterschrift des Kunden. Die Unterrichtung über die Einräumung mit den
Vertragspunkten sowie jede Änderung der Bedingungen muss dem Kreditnehmer nur in
Textform mitgeteilt werden. Ein Andruck auf dem Kontoauszug genügt diesen
Anforderungen.
