Kreditgewährung
Voraussetzung für eine Kreditgewährung sind die Kreditfähigkeit und die Kreditwürdigkeit des Kreditnehmers.
Kreditfähig sind alle Personen, welche rechtlich zum Abschluß wirksamer Kreditverträge imstande sind. Dies sind in Deutschland alle voll geschäftsfähigen Personen, juristische Personen sowie Minderjährige mit Zustimmung ihrer gesetzlichen Vertreter und der Genehmigung durch das Vormundschaftsgericht.
Kreditwürdigkeit berücksichtigt, ob Personen wirtschaftlich in der Lage sein werden, die Erfüllung der Pflichten aus dem Kredit (Kreditrückzahlung, Zinszahlung, Einhaltung von vorgegebenen Terminen) vertragsmäßig zu erfüllen.
Bei der Kreditwürdigkeit wird unterschieden nach der persönlichen Kreditwürdigkeit, welche die Vertrausenswürdigkeit des Kreditnehmers beurteilt, und der materiellen Kreditwürdigkeit, welche die wirtschftlichen Verhältnisse des Kreditnehmers berücksichtigt.
Kreditwürdigkeitsprüfung
Die wichtigste Voraussetzung für die Kreditgewährung ist
die persönliche Kreditwürdigkeit des Kreditnehmers. Seine persönlichen
Verhältnisse müssen darauf schließen lassen, dass er willens ist, den Kredit
vertragsgemäß zu erfüllen. Hierzu zählen ein einwandfreier Ruf, Glaubwürdigkeit
und Zuverlässigkeit. Auch sollte er in der Lage sein, seine finanzielle
Situation realistisch einzuschätzen und nur Verpflichtungen eingehen, welche er
auch erfüllen kann.
Berücksichtigung finden hierbei auch die Ausbildung,
berufliche Tüchtigkeit und die aktuelle berufliche Stellung des Kreditnehmers.
Auch spielt der Familienstand und sonstige familiäre Verhältnisse eine Rolle für
den Gesamteindruck.
Prüfung der persönlichen Kreditwürdigkeit
Zur Prüfung der persönlichen Kreditwürdigkeit dienen verschiedene Auskünfte und Unterlagen. Zum einen die Selbstauskunft des Kreditnehmers im Rahmen von einem Kreditgespräch, aber auch Fremdauskünfte, wie die SCHUFA-Auskunft, werden herangezogen. Als Unterlagen zur Entscheidungsfindung dienen hierbei z.B. der Arbetisvertrag, erlangte Urkunden sowie die Kontounterlagen des Kunden.
Aber auch die wirtschaftliche (materielle) Kreditwürdigkeit
hat einen großen Einfluß auf die Kreditentscheidung. Diese ist sichergestellt,
wenn die Einkommens- und Vermögensverhältnisse des Kreditnehmers sowie ein
sicheres Einkommen gewährleisten, dass der Kredit vertragsgemäß zurückgezahlt
werden kann.
Neben den Vermögensverhältnissen ist auch der Grund für die
Kreditaufnahme und die Verwendung des Kredits von Bedeutung.
Bei Firmenkrediten
fließt auch die Unternehmensstruktur und die Aussichten für die Zukunft in die
Kreditentscheidung ein.
Prüfung der wirtschaftlichen Kreditwürdigkeit
Die Prüfung der wirtschaftlichen Kreditwürdigkeit erfolgt
anhand verschiedener Unterlagen.
Auch hierfür wird die Selbstauskunft des Kunden über
Einnahmen und Ausgaben sowie die SCHUFA-Auskunft zu bestehenden weiteren
Verpflichtungen und zur Beurteilung der bisheriggen Zahlungsmoral herangezogen.
Desweiteren dienen beispielsweise auch Einkommensnachweise, Arbeitsverträge,
Grundbuchauszüge und Auskünfte aus dem Güterschaftsregister der wirtschaftlichen
Einschätzung des Kreditnehmers. Führt die Bank auch weitere Konten für den
Antragsteller, so fließen auch Auskünfte des Kundenbetreuers über die
Umsatzentwicklung in die Kreditentscheidung ein. Bei Firmenkrediten erfolgt eine
Prüfung anhand der öffentlichen Register (wie Handelsregister, Vereinsregister),
Einblick in die Geschäftsbücher und –unterlagen sowie durch Prüfung der Bilanz
und Gewinn-und-Verlustrechnung (G&V).
Die Grundlage zur Prüfung der wirtschaftlichen Kreditwürdigkeit spielt dabei grundsätzlich die Etat-Rechnung, in welche alle relevanten Einnahmen und Ausgaben einfließen. Daraus ergibt sich bei einem Privatkredit das frei verfügbare Einkommen, aus welchem sich der maximale Kreditbetrag bestimmt.
