Zahlungssysteme – POS-Systeme

POS steht für verschiedene Zahlungssysteme am Verkaufsort (Point Of Sale). Unterschieden werden diese nach der Art der Legitimation und Zahlungsgarantie.

EC-System

Das Electronic-Cash-System (EC / edc / Maestro-System) bietet hierbei eine höhere Sicherheit für den Zahlungsempfänger. Die Legitimation erfolgt duch Eingabe der persönlichen PIN. Zur Prüfung der Zahlungsfähigkeit erfolgt eine Online-Autorisierung. Falls zum Zeitpunkt des Lastschrifteinzugs kein Deckung vorhanden ist oder die Karte mißbräuchlich genutzt wurde, besteht für den Zahlungsempfänger zusätzlich eine Zahlungsgarantie der kartenausgebenden Bank. Auch für den Karteninhaber ist dies eine sichere Zahlungsweise, da er sich durch Eingabe der PIN legitimiert.

POZ-Zahlung

Ein weiteres Zahlungssystem unter Verwendung der EC-Karte ist das POZ-Verfahren. (Point of Sale Ohne Zahlungsgarantie). Bei diesem erfolgt die Legitimation durch die Unterschrift des Karteninhabers und teilweise zusätzlich durch Vorlage eines Ausweispapiers wie dem Personalausweis. Ab einem Grenzbetrag von 30 Euro erfolgt zusätzlich eine Abfrage der Sperrdatei. Dieses Verfahren ist das für den Händler günstigere. Allerdings gibt es hierbei keine Zahlungsgarantie des kartenausgebenden Kreditinstituts. Der Kunde erteilt eine Einzugsermächtigung. Falls diesem Einzug durch den Kontoinhaber widersprochen wird, erhält der Händler auf Verlangen Name und Anschrift des Kontoinhabers. Dadurch hat er die Möglichkeit, die offenen Forderungen selbst beim Kunden durchzusetzen.

Geldkarte

Die Geldkarte, die neueste der drei Zahlungsformen, kann sowohl eine Zusatzfunktion der EC-Karte sein, als auch eine separate Karte. Sie wird auch als elektronische Geldbörse bezeichnet. Bei diesen bezahlt man einen frei gewählten Betrag im voraus ein, welcher auf einem in die Karte integrierten Chip gespeichert wird. Bei Händlern mit einem entsprechend ausgerüsteten Terminal kann man anschließend mit dem vorhandenen Guthaben auf dem Chip bezahlen. Die Legitimation erfolgt hier nur durch den Besitz der Karte. Dadurch ist eine schnelle bargeldlose Bezahlung möglich, so dass sich auch der Geldbestand in den Geschäften verringern lässt. Für den Händler besteht eine Zahlungsgarantie in Höhe des Guthabens. Die Haftung bei Verlust oder Diebstahl der Karte entspricht der  bei Verfügungen an Geldautomaten.

 

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