Die Höhe der Abgeltungssteuer

Im Rahmen der Abgeltungssteuer werden Kapitalerträge mit 25 % Kapitalertragssteuer (KESt) zuzüglich Solidaritätszuschlag (5,5 %) und ggfls Kirchensteuer besteuert. Ohne Kirchensteuer ergibt sich somit eine Gesamtbelastung von 26,375 % für Erträge aus Kapital.

Die inländischen Kreditinstitute werden den Steuerabzug direkt vornehmen und entsprechend an die Finanzverwaltung abführen. Weiterhin besteht für Anleger jedoch auch die Möglichkeit einen Freistellungsauftrag, für den künftigen Sparer-Pauschbetrag in Höhe von 801 EUR (bzw. 1602 EUR für Verheiratete), zu erteilen. Bei der Abgabe einer Nichtveranlagungsbescheinigung werden Kapitalerträge auch nach Einführung der Abgeltungssteuer nicht besteuert.

 

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